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   SG Aachen, 31.01.2000 - S 6 KR 89/99   

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SG Aachen, 31.01.2000 - S 6 KR 89/99 (https://dejure.org/2000,37275)
SG Aachen, Entscheidung vom 31.01.2000 - S 6 KR 89/99 (https://dejure.org/2000,37275)
SG Aachen, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - S 6 KR 89/99 (https://dejure.org/2000,37275)
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  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus SG Aachen, 31.01.2000 - S 6 KR 89/99
    Das Bindewort "dadurch1 macht deutlich, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Notfallversorgung oder der unrechtmäßigen Leistungsablehnung und den entstandenen Kosten bestehen muß (std. Rechtspr., vgl, BSG Beschl. v. 15.04.1997 - 1 BK 31/96 m.w.N.).

    Darauf, dass womöglich die Ablehnung der Gewährung der beantragten Arzneimittel durch die Beklagte von vorneherein feststand, kommt es seit Inkrafttreten des SGB V mit der Kostenerstattungsregelung des § 13 Abs. 2 - seit 1992 § 13 Abs. 3 - im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht mehr an (BSG Beschl. v. 15.04.1997 - 1 BK 31/96 - ; LSG NW Urt. v. 27.05.1999 - L 16 KR 162/98 -).

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus SG Aachen, 31.01.2000 - S 6 KR 89/99
    Abs. 1 SGB V handelt, gehören diese Präparate nicht zum abschließenden Leistungskatalog (vgl. hierzu BSG Urt. v. 09.12.1997 - 1 RK 23/95 - ) der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 15/96

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel

    Auszug aus SG Aachen, 31.01.2000 - S 6 KR 89/99
    Eine "notwendige" Leistung (§ 13 Abs. 3, letzter HS, SGB V) ist nur bei ärztlicher Verordnung v o r deren Beschaffung gegeben, weil anderenfalls die Versicherten besser gestellt würden als bei ordnungsgemäßer Abwicklung: Trotz seines Ausnahmecharakters würde § 13 Abs. 3 SGB V nicht nur eine Leistungspflicht außerhalb des Rahmens der vertragsärztlichen Versorgung begründen, sondern außerdem den Grundsatz des Arztvorbehalts durchbrechen und die Behandlung ganz von der ärztlichen Verantwortung freistellen (BSG Urt. v. 1.9.11.1996 - 1 RK 15/96 -}.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Aachen, 31.01.2000 - S 6 KR 89/99
    Auch für die am 22.09,1999 bestellten Präparate fehlt der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen unrechtmäßiger Ablehnung und Selbstbeschaffung, denn eine Unterscheidung nach einzelnen Behandlungsabschnitten ist bei einem Gesamtkonzept zur Dauerbehandlung mit Zellular—Medizin nicht möglich; es liegt insoweit eine unteilbare Leistung vor (vgl. hierzu BSG Urt. v. 16.09.1997 - 1 RK 28/95 -).
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